Ebay

Mal ne blöde Frage, weiß auch gar nicht, ob ich dafür nen topic öffnen kann grübel (naj, kanns ja nachher wieder deleten).



Aber ich habe gerade gelesen, daß ebay.de massive Probleme mit nem Hijacker hatte.



Hijacker übernimmt die Webseite eBay.de

Die Webseite eBay.de ist gestern Opfer eines Hijackers geworden. Dadurch war die Seite kurzzeitig in den Händen eines Dritten. Dies hatte auch zur Folge, dass die Seite nicht mehr erreicht werden konnte.



Mittlerweile konnte eBay.de die Kontrolle über die Webseite zurückgewinnen. Es wird mit erheblichen Schäden gerechnet. Die Konsequenzen für den Hijacker sind nicht bekannt.




Ich frage mich daher, wie sicher ebay überhaupt ist. Ich nutze ja z.B. paypal via ebay, um DVD aus Amiland oder UK zu bezahlen.

Kann mir mal was zum Thema Sicherheit etc erklären?

naja kannste nicht viel machen. warte jetzt einfach mal ab bis man sichergehen kann das mit der site alles in ordnung ist.

generell jeden monat passwort ändern

jo, dann wäre das auch geklärt:

Für die Störung der Internetseite des Auktionshauses Ebay am vergangenen Wochenende ist ein 19 Jahre alter Schüler aus der Nähe von Helmstedt in Niedersachsen verantwortlich. “Er hat alles zugegeben und gesagt, dass er keinen Schaden anrichten wollte”, berichtete am Samstag Frank Federau, Sprecher des Landeskriminalamtes (LKA) Niedersachsen. Der Jugendliche hatte die Ebay-Seite auf einen anderen Internet-Dienstleister umgeleitet. Sie war für laufende Auktionen vorübergehend nicht erreichbar.



“Aus Spaß” Domain-Umzug beantragt



LKA-Beamte hatten am Freitag das Elternhaus des Jugendlichen durchsucht und die Festplatte seines Computers beschlagnahmt. Gegen ihn wird nun wegen des Ausspähens von Daten ermittelt. “Der 19-Jährige ist kein absoluter Computer-Freak”, sagte LKA-Sprecher Federau. Der junge Mann sei zufällig auf Seiten gestoßen, die einen Domain-Umzug erläuterten. Dann habe er “aus Spaß” für “google.de”, “web.de”, “amazon.de” und eben “eBay.de” den Umzug beantragt. Federau: “Er war dann nach eigener Aussage sehr verwundert, als er die Nachricht bekam, er sei jetzt der neue Besitzer der Internet-Adresse „eBay.de“.”



Kein Zusammenhang zum “Sasser”-Urheber



Erst im Mai dieses Jahres hatten die Ermittler einen 18 Jahre alten Computer-Hacker aus Waffensen im Kreis Rotenburg/Wümme (Niedersachsen) gefasst. Der Schüler hatte den Internet-Wurm “Sasser” in Umlauf gebracht, der weltweit Millionen Computer infiziert hatte. Gegen den “Sasser”-Entwickler soll demnächst Anklage wegen Computer- Sabotage erhoben werden. Zwischen dem “Sasser”-Urheber und dem Störer der Ebay-Seite gibt nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler keinen Zusammenhang.



Möglicherweise kommen auf den jungen Mann jetzt auch Schadenersatzforderungen zu, meinte Federau. Einige Ebay-Nutzer dürften durch die Störung der Seite Geld verloren haben. Ebay hatte betont, dass die sensiblen Daten der Kunden nicht gefährdet waren. (ha/dpa)

Fand das ziemlich interessant





Wenn ein eBay-Versteigerer mit den abgegebenen Geboten nicht zufrieden ist, darf er nicht einfach die Auktion abbrechen. Das Oberlandesgericht Oldenburg sprach einem leer ausgegangenen Bieter jetzt Schadensersatz zu.

Oldenburg - Wer auf der Website von eBay eine Ware zur Versteigerung offeriert, gibt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg ein bindendes Verkaufsangebot ohne Rücktrittsrecht ab. Das Gericht sprach in der heute veröffentlichten Entscheidung einem Bieter Schadensersatz zu, nachdem der Besitzer eines Autos eine Internetauktion vorzeitig ohne Zuschlag gestoppt hatte.



Für einen Gebrauchtwagen mit einem geschätzten Verkehrswert von 7000 Euro hatte der Bieter bei Abbruch der Versteigerung das Höchstgebot von 4550 Euro abgegeben. Der Besitzer des Wagens weigerte sich anschließend jedoch, das Auto für den gebotenen Preis herauszugeben. Nach dem Urteil muss er nun die Differenz zwischen Höchstgebot und Verkehrswert, also 2450 Euro, dem Bieter als Schadensersatz für entgangenen Gewinn auszahlen.



Die Wirksamkeit eines Angebotes werde durch die nach den eBay-Grundsätzen mögliche vorzeitige Beendigung der Auktion nicht berührt, entschieden die Oldenburger Richter. Wer eine Ware bei eBay einstelle, erkläre schon zu diesem Zeitpunkt, dass er das höchste wirksame Gebot annehme (Aktenzeichen: 8 U 93/05).